"Wesentliche Informationen für den Anleger."
Das "Key Investor Document" (KID) auch "Key Investor Information" (KII) wird
gemäß der EU-Richtlinie UCITS-IV den vereinfachten Verkaufsprospekt
ablösen.
In der vorvertraglichen Phase soll es dem Endverbraucher die "Wesentliche Informationen für den Anleger" bereitstellen, wobei die zivilrechtliche Haftung auf den vollständigen Verkaufsprospekt konzentriert wird.
Durch klar definierte Inhaltliche Module (Anlageziel, Kosten, Risiken) und keinerlei nationalen Spielräume bei der Umsetzung bietet es dem Kunden transparente und europaweit vergleichbare Informationen zu UCITS-Produkten.
Das KID muss in der Sprache des Vertriebslandes gehalten werden. Es soll klar und einfach formuliert sein sowie möglichst auf technische Begriffe verzichten. Zur Übersichtlichkeit darf es den Umfang von zwei Seiten nicht überschreiten, lediglich strukturierte UCITS dürfen drei Seiten umfassen. Als rechtliches Dokument soll es in einer sachlichen Sprache formuliert werden sowie eine Wertigkeit besitzen, die die Wichtigkeit des Dokumentes unterstreicht. Es muss jederzeit in Papierform zur Verfügung stehen.